Bekannter Versender

Neue EU-Regelung ab dem 29.04.2013

Nur wer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als bekannter Versender zugelassen ist, wird ab dem 29.04.2013 seine Luftfracht sicher rausfliegen können.

Alle bis dahin als ausreichend anerkannten, gezeichneten Sicherheitserklärungen verlieren ihre Gültigkeit. Ihre Luftfrachten werden dann von allen Spediteuren als unsicher eingestuft und Ihre Sendungen müssen gesonderten Luftsicherheitskontrollen unterzogen werden.

Für Luftfracht von Versendern ohne Status als zugelassener bekannter Versender bedeutet das:

– Kontrolle sämtlicher Packstücke durch ein Röntgengerät und / oder andere zugelassene Kontrollverfahren
– Dunkelalarm bei nicht röntgenfähiger Fracht
– Verzögerungen bei der Abfertigung
– Längere Laufzeiten Ihrer Sendungen